Gesetze › BwVollzO § 9 BwVollzO Pflichten und Rechte des Soldaten Der Soldat hat auch während des Vollzugs die Pflichten und Rechte des Soldaten, soweit sich nicht aus den Vorschriften über den Vollzug etwas anderes ergibt. Bundeswehrvollzugsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 8 Mitnahme dienstlicher und persönlicher Gegenstände § 10 Teilnahme am Dienst und Beschäftigung