Gesetze › ChemBioLackAusbV › Teil 1 Gemeinsame Vorschriften § 2 ChemBioLackAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate. Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe § 3 Struktur der Berufsausbildung