Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Chemiebetriebsjungwerker sind vorbehaltlich des § 12 nicht mehr anzuwenden.
Verordnung über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle