Container ohne gültiges CSC-Sicherheits-Zulassungsschild (Regel 1 der Anlage I des Übereinkommens) dürfen vom 1. Januar 1987 an nicht in den oder aus dem Geltungsbereich dieser Verordnung befördert werden.
Verordnung zum Container-Sicherheits-Zulassungsschild und zur Änderung der Kostenordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle