Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 10 des in der Eingangsformel genannten Gesetzes auch im Land Berlin.
Verordnung zum Container-Sicherheits-Zulassungsschild und zur Änderung der Kostenordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle