Gesetze › DaTraGebV § 5 DaTraGebV Höhe der Grundgebühr Die Grundgebühr für die Bearbeitung eines Antrags beträgt 4 000 Euro. Datentransparenz-Gebührenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Befreiung von der Zahlung der Gebühren und von der Erstattung der Auslagen § 6 Höhe der Zusatzgebühr für Datenauswertung und Datenbereitstellung