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Art. 3 DBAbkG ISR

(1)

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2)

Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 29 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Gesetz zu dem Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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