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VII. DBBeamtRAnO

Wir behalten uns im Einzelfall Entscheidungen nach den Abschnitten I bis VI dieser Anordnung vor.

Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen und die Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Bundesbahn · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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