§ 1 DBUStiftG
Errichtung und Rechtsform
Der Bund wird unter dem Namen "Deutsche Bundesstiftung Umwelt" eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichten.
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle