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§ 3 DBV

Bewilligungsstelle

Die Umsetzung der Verwaltung des Beratungsangebots wird auf die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als zuständiger Bewilligungsstelle übertragen. Näheres regelt die zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bewilligungsstelle zu treffende Verwaltungsvereinbarung.

Drittstaatsangehörigenberatungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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