Gesetze › De-Mail-G › Abschnitt 6 Schlussbestimmungen § 25 De-Mail-G Verfahren über eine einheitliche Stelle Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz können über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden. De-Mail-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 24 § 26 Außerkrafttreten