§ 17 DECHPolVtrUG
Ausschluss von Ersatzfreiheitsstrafen in ausgehenden Ersuchen
Die Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Schweiz ist im ausgehenden Ersuchen ausdrücklich auszuschließen.
Deutsch-Schweizerischer-Polizeivertrag-Umsetzungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle