Gesetze › DeckRegV › Teil 1 Anwendungsbereich; allgemeine Vorschriften § 3 DeckRegV Schutz der Deckungsregister Deckungsregister sind vor unberechtigtem Zugriff sowie vor Beschädigung oder Zerstörung durch äußere Einwirkungen wie Feuer oder Wasser besonders zu schützen. Deckungsregisterverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Form der Deckungsregister; Eintragungen § 4 Haupt- und Unterregister