Gesetze › DEFG § 1 DEFG Errichtung des Fonds Es wird ein Fonds "Deutsche Einheit" als Sondervermögen des Bundes errichtet. Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Zweck des Fonds, Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 1995