Eingliederung der Verbindlichkeiten des Fonds in Bundesschuld
Der Bund übernimmt ab 1. Januar 2005 als Mitschuldner die Verbindlichkeiten des Fonds; im Innenverhältnis zu dem Fonds ist der Bund alleiniger Schuldner.
Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle