Gesetze › DestAusbV § 2 DestAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Destillateur/zur Destillateurin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs § 3 Ausbildungsberufsbild