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I. DeutschePostAGDiszAnO 1995-11

Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde in Verfahren gegen Ruhestandsbeamte der Deutschen Post AG werden der Leiterin beziehungsweise dem Leiter der Niederlassung übertragen, die Betreuungsstelle für den Ruhestandsbeamten ist. Dasselbe gilt für die Ruhestandsbeamten der früheren Deutschen Bundespost POSTDIENST.

Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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