Gesetze › DEV › Abschnitt 3 Verfahren der Datenerhebung § 11 DEV Übermittlungsfrist Der Betreiber ist verpflichtet, die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechende Datenmitteilung bis zum 6. Oktober 2006 an die zuständige Behörde zu übermitteln. Datenerhebungsverordnung 2012 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 10 Verifizierung der Datenmitteilung § 12 Inkrafttreten