Gesetze › DGBankSa › V. Aufsichtsrat § 10 DGBankSa 1.Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.2.Für den Aufsichtsrat gelten im übrigen die Befugnisse nach dem Mitbestimmungsgesetz. Satzung DG BANK AG · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 § 11