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§ 10 DGBankSa

  1. 1.

    Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.

  2. 2.

    Für den Aufsichtsrat gelten im übrigen die Befugnisse nach dem Mitbestimmungsgesetz.

Satzung DG BANK AG · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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