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§ 2 DHMG

Stiftungszweck

(1)

Zweck der Stiftung ist es, die gesamte deutsche Geschichte in ihrem europäischen Zusammenhang darzustellen.

(2)

Der Erfüllung dieses Zweckes dienen insbesondere:

  1. 1.

    Einrichtung, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer ständigen Ausstellung;

  2. 2.

    Erwerb von Realien zur deutschen Geschichte sowie deren Inventarisierung, Dokumentation und erforderlichenfalls Restaurierung;

  3. 3.

    Wechselausstellungen, museumspädagogische Vermittlung, Vorträge, Seminare, Filmvorführungen und sonstige Veranstaltungen;

  4. 4.

    Unterhaltung einer Bibliothek und einer Mediathek;

  5. 5.

    Forschung und Veröffentlichungen;

  6. 6.

    Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Museen und sonstigen Einrichtungen mit fachlichem Bezug.

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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