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§ 11 DHRV

Aufgaben des Fachausschusses, Vorsitz

(1)

Das Paul-Ehrlich-Institut richtet für das Register einen Fachausschuss ein. Der Fachausschuss berät den Lenkungsausschuss zu fachlichen Fragen im Hinblick auf die Aufgaben des Registers nach § 21a Absatz 1 Satz 2 des Transfusionsgesetzes.

(2)

Der Vorsitz des Fachausschusses obliegt der Geschäftsstelle.

Hämophilieregister-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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