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§ 3 DHRV

Ehrenamt

(1)

Die Mitgliedschaft im Lenkungsausschuss ist ein persönliches Ehrenamt.

(2)

Alle Reisen als Mitglied des Lenkungsausschusses bedürfen der vorherigen Zustimmung der Geschäftsstelle nach § 18. Für die Reisen zu und die Rückreisen von den Sitzungen des Lenkungsausschusses gilt die Zustimmung mit der Einladung als erteilt, sofern sie vom und zum Wohn- oder Dienstort des Mitglieds erfolgen.

Hämophilieregister-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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