§ 3 DIMRG
Organe
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat in seiner Satzung folgende Organe:
- 1.
- 2.
- 3.
Beiräte, die nach Bedarf fach- oder projektbezogen berufen werden können.
Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle