Der Vorstand besteht aus einem Vorsitz und einer Stellvertretung. Das Kuratorium bestellt die Vorstandsmitglieder auf Grundlage öffentlicher Ausschreibungen für die Dauer der Zeitperiode gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2.
Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle