Gesetze › DirektZahlDurchfG › Abschnitt 3 Schlussvorschriften § 29 DirektZahlDurchfG Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Direktzahlungen-Durchführungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 28 Anlage (zu § 9 Absatz 2, 4 und 5)