Gesetze › DirektZahlDurchfV › Teil 5 Schlussvorschriften § 34 DirektZahlDurchfV Anwendungsbestimmungen Die §§ 19b und 20a sind mit Wirkung vom 28. Oktober 2016 anzuwenden. Direktzahlungen-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 33 Umrechnungsfaktoren bei im Umweltinteresse genutzten Flächen § 35 Übergangsregelung