Gesetze › DirektZahlDurchfV › Teil 5 Schlussvorschriften Schlussformel DirektZahlDurchfV Der Bundesrat hat zugestimmt. Direktzahlungen-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 36 Inkrafttreten Anlage 1 (zu §§ 3 und 30 Absatz 1) Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen