Gesetze › DRiG › Teil 1 Richteramt in Bund und Ländern› Abschnitt 4 Unabhängigkeit des Richters § 25 DRiG Grundsatz Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Deutsches Richtergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 24 Beendigung des Dienstverhältnisses durch richterliche Entscheidung § 26 Dienstaufsicht