Gesetze › DrogistAusbV § 2 DrogistAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs § 3 Ausbildungsberufsbild