Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Drogist/Drogistin sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle