AdvoCite

§ 5 DruckLV

Weitergehende Anforderungen

Die Arbeitskammern und die ihrem Betrieb dienenden Einrichtungen müssen den über die Vorschriften des § 4 Abs. 1 hinausgehenden Anforderungen entsprechen, die von der zuständigen Behörde im Einzelfall zur Abwendung besonderer Gefahren für die Arbeitnehmer gestellt werden.

Druckluftverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved