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§ 6 DSLBUmwG

Erste Hauptversammlung

Der Vorstand beruft die erste Hauptversammlung spätestens bis zum 31. März 2000 ein. Diese Hauptversammlung wählt zehn Mitglieder des Aufsichtsrats. Zehn weitere Aufsichtsratsmitglieder werden nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt.

DSL Bank-Umwandlungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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