Gesetze › DtA-VÜG § 8 DtA-VÜG Kostenfreiheit Für die im Zusammenhang mit dem Vollzug dieses Gesetzes stehenden Amtshandlungen sind Gerichtskosten nach dem Ersten Teil der Kostenordnung nicht zu erheben. DtA-Vermögensübertragungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Übergangsmandat des örtlichen Personalrates Bonn § 9 Rückwirkung