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EAG-BehandV
Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten, Bauteilen, Gemischen und Stoffen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Behandlungsanforderungen
- § 3Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung
- § 4Allgemeine Anforderungen an die weitere Behandlung von entfernten Stoffen, Gemischen und Bauteilen
Unterabschnitt 2 Selektive Behandlungsanforderungen
- § 5Anforderungen an die Behandlung von radioaktiven Bauteilen
- § 6Anforderungen an die Behandlung von Leiterplatten
- § 7Anforderungen an die Behandlung von Kunststoffen
- § 8Anforderungen an die Behandlung von Flachbildschirm-Geräten mit quecksilberhaltiger Hintergrundbeleuchtung und von Gasentladungslampen sowie deren Fraktionen
- § 9Anforderungen an die Behandlung von Kathodenstrahlröhren
- § 10Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen
- § 11Anforderungen an die Behandlung von Wärmeüberträgern
Abschnitt 3 Eigenüberwachung, Inkrafttreten