Gesetze › EALG Art. 1 EALG Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Entschädigungsgesetz - EntschG) - Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Eingangsformel Art. 2 Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG)