AdvoCite

§ 1 EBABGebV

Erhebung von Gebühren und Auslagen

Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) des Eisenbahn-Bundesamtes, der benannten Stelle und der bestimmten Stelle, die auf Grund der folgenden Gesetze oder nach den auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen erbracht werden, werden Gebühren und Auslagen erhoben:

  1. 1.

    Allgemeines Eisenbahngesetz,

  2. 2.

    Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz,

  3. 3.

    Arbeitsschutzgesetz,

  4. 4.

    Infektionsschutzgesetz,

  5. 5.

    Schienenlärmschutzgesetz.

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved