Gesetze › EBArbSchV § 2 EBArbSchV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Eisenbahn-Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Anwendungsbereich Schlußformel