Eingangsformel EBPfSchG
Wir ...
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
Gesetz, betreffend die Unzulässigkeit der Pfändung von Eisenbahnfahrbetriebsmitteln · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle