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Eingangsformel EBPfSchG

Wir ... verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Gesetz, betreffend die Unzulässigkeit der Pfändung von Eisenbahnfahrbetriebsmitteln · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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