§ 1 EComKflAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Kaufmanns im E-Commerce und der Kauffrau im E-Commerce wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle