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§ 5 EdlStFAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 2.
Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 3.
Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
- 4.
Zuordnen von Edelsteinen, organischen Stoffen sowie anderen Besatzmaterialien zu Schmuck oder zu Gerät,
- 5.
Entwerfen von Schmuck oder von Gerät,
- 6.
Anwenden von Fertigungstechniken,
- 7.
computergestütztes Konstruieren sowie Fertigen von Schmuck oder von Gerät,
- 8.
Bearbeiten von Oberflächen,
- 9.
Herstellen von Fassungen sowie Fassen von Edelsteinen, organischen Stoffen und anderen Besatzmaterialien,
- 10.
Aufarbeiten, Umarbeiten sowie Reparieren von Schmuck oder von Gerät,
- 11.
Anfertigen von Werkzeugen,
- 12.
Fassen von Edelsteinen in Zargenfassungen und in Chatonfassungen,
- 13.
Fassen von Edelsteinen in Verschnittfassungen,
- 14.
Fassen von Edelsteinen in kombinierten Fassungen,
- 15.
Nachbereiten von Schmuck,
- 16.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen sowie
- 17.
Beraten von Kundinnen und Kunden und Anbieten von Leistungen.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt.