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§ 2 EEMD-ZVAnl II

Vertragsbestandteile

(1)

Bestandteile dieses Vertrages sind

  1. 1.

    die Zusatzvereinbarung [Anlage 1],

  2. 2.

    die Bankgarantie oder das gleichwertige Finanzinstrument [Anlage 2],

  3. 3.

    die Erklärung zur Beteiligungsstruktur des Anbieters [Anlage 3],

  4. 4.

    die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4],

  5. 5.

    die Qualitätsparameter für EETS-Anbieter [Anlage 5],

  6. 6.

    die Entgeltordnung [Anlage 6],

  7. 7.

    das Glossar [Anlage 7],

  8. 8.

    gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8] und

  9. 9.

    die Regelungen zur Vergütung [Anlage 9].

(2)

Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander

  1. 1.

    dieser Vertrag,

  2. 2.

    die Zusatzvereinbarung [Anlage 1],

  3. 3.

    gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8],

  4. 4.

    die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4] und

  5. 5.

    das Glossar [Anlage 7].

EETS-Zulassungsvertrag · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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