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EESDG
EES-Durchführungsgesetz
- § 1Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsamts
- § 2Zugang zum EES zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerer Straftaten; Verordnungsermächtigung
- § 3Sicherheits- und Qualitätsniveau der EES-Registrierung und der EES-Abfrage
- § 4Nationale Sicherheits- und Qualitätsstatistik für das Einreise-/Ausreisesystem und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
- § 5Nationale Erleichterungsprogramme für Vielreisende