AdvoCite
EGGenTDurchfG
EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz
- § 1Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- § 2Aufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- § 3Beteiligung anderer Behörden des Bundes
- § 3aVoraussetzungen für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
- § 3bNachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
- § 4Überwachung
- § 5Mitwirkung von Zollstellen
- § 5aErlass von Rechtsverordnungen
- § 6Strafvorschriften
- § 7Bußgeldvorschriften
- Anlage(zu § 3a Abs. 4 Satz 2) Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels, innerhalb dessen eine Verfütterung von genetisch veränderten Futtermitteln unzulässig ist