Gesetze › EheRG 1 Schlußformel EheRG 1 Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt. Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 12 Übergangs- und Schlußvorschriften