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§ 23b EhfG

Übergangsvorschrift zu § 13

Zeiten des Entwicklungsdienstes einschließlich des Vorbereitungsdienstes, die vor der Entstehung eines Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe liegen, werden für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch nicht berücksichtigt.

Entwicklungshelfer-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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