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§ 3 EHKostV

Widerspruch

Im Falle des Widerspruchs gegen eine Zuteilungsentscheidung oder gegen deren Kostenentscheidung wird eine Gebühr nach Nummer 4 des Gebührenverzeichnisses erhoben, soweit der Widerspruch zurückgewiesen oder nach Beginn der sachlichen Bearbeitung zurückgenommen wird.

Emissionshandelskostenverordnung 2007 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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