AdvoCite

Art. 2 EhrZAnerkErl 3

Die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und Beschreibungen der nach Artikel 1 anerkannten Ehrenzeichen werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Dritter Erlaß über die Anerkennung als Ehrenzeichen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved