Gesetze › EinhV § 2 EinhV Einheitennamen in Datenverarbeitungsanlagen In Datenverarbeitungsanlagen mit beschränktem Zeichenvorrat dürfen die Einheitennamen und Vorsätze nach DIN 66 030, Ausgabe Mai 2002, dargestellt werden. Einheitenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Gesetzliche Einheiten § 3 Zusätzliche Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten