Gesetze › EinhV § 4 EinhV Bezugsquelle und Niederlegung der DIN-Normen DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim Deutschen Patentamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt. Einheitenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Zusätzliche Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten § 5 Bußgeldvorschriften