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EinsatzWVG
Einsatz-Weiterverwendungsgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1Begriffsbestimmung
- § 2Anwendungsbereich
- § 3Berufliche Qualifizierung
- § 4Schutzzeit
- § 5Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen
Abschnitt 2 Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
- § 6Wehrdienstverhältnis besonderer Art
- § 7Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat
- § 8Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
- § 9Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
Abschnitt 3 Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
Abschnitt 4 Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer
- § 12Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung
- § 13Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit
- § 14Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit
- § 15Befristete Arbeitsverhältnisse
Abschnitt 5 Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
- § 16Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
- § 17Erstattungsanspruch
- § 18Entschädigung
Abschnitt 6 Besondere Personengruppen
- § 19Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes
- § 20Zum Bund abgeordnete Beschäftigte
- § 20aBezugspersonen
Abschnitt 7 Schlussvorschriften