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EinsatzWVG

Einsatz-Weiterverwendungsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 27.2.2025 I Nr. 72 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
Abschnitt 3 Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
Abschnitt 4 Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer
Abschnitt 5 Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
Abschnitt 6 Besondere Personengruppen
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
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